Bitcoin in der Steuererklärung
Wie müssen Bitcoins versteuert werden?
Bei Bitcoin & Co. handelt es sich um steuerpflichtiges Vermögen. Bitcoins unterliegen der Vermögenssteuer (§ 43 Abs. 1 StG). Sie müssen im Guthaben- und Wertschriftenverzeichnis als „übrige
Guthaben“ aufgeführt werden. Weitere Infos liefern die Newsletter der Kantone Luzern
und Zug.