Die Teilrevision der Ortsplanung Horw
Die Ortsplanung Horw wird im Rahmen einer Teilrevision aktualisiert und an die übergeordnete Gesetzgebung angepasst. Notwendig wird die Teilrevision, weil sich die übergeordneten Vorgaben von
Bund und Kanton massgeblich geändert haben. Im Kanton Luzern sind deshalb alle Gemeinden verpflichtet, die Ortsplanung bis spätestens 31. Dezember 2023 anzupassen.
Die Teilrevision der Ortsplanung Horw wird vom 29. August bis zum 27. September 2022 öffentlich aufgelegt. In die öffentliche Auflage kommen das Bau- und Zonenreglement, die
Zonenpläne A und B sowie die Naturschutzverordnung und das Aussichtsschutzreglement. Ab Beginn der Auflage kommt für Baugesuche sowohl das bestehende als auch das neue Recht zur Anwendung. Am 30.
August um 19.30 Uhr findet in der Horwerhalle eine öffentliche Infoveranstaltung statt.